AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der AGB
Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte der Regis-Organisation. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

§ 2 Kaufpreis und Nebenkosten
Zur Berechnung kommen die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Verkaufspreise.

Für Wire-Bind-Produkte (Bindegeräte und Bindeelemente ect.)
gilt die Lieferung ab Werk !!!

Bei Neukunden: Vorauskasse !!!
zuzüglich gesetzl. Mwst.

§3 Gefahrenübergang
Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung der Ware geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand die Geschäfts- oder Lagerräume der Regis-Organisation verläßt; dies gilt auch bei Lieferung ab Werk.
Verzögert sich die Absendung der Ware aus einem Grund, den die Regis-Organisation nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Gleiches gilt, wenn die Regis-Organisation von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht.

§ 4 Lieferfrist und Terminüberschreitungen
Die Angabe von Lieferterminen ist stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage, an dem sämtliche vom Besteller zu liefernden Unterlagen eingegangen und sämtliche Einzelheiten der Ausführung, einschließlich der Genehmigung von Mustern und Korrekturen, geklärt sind. Für Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Störungen im eigenen Betrieb oder infolge des Ausfalls von Lieferungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen u.ä. seitens der Zulieferer haftet die Regis-Organisation nicht.
Darüber hinaus ist die Regis-Organisation berechtigt, ganz oder teilweise von der Lieferverpflichtung zurückzutreten, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verkehrshindernisse, Streiks oder andere Ereignisse, die sie nicht zu vertreten hat, außergewöhnlich erschwert wird. Der Käufer hat in diesen Fällen kein Recht auf Ersatzlieferung oder sonstige Ansprüche.

§ 5 Versand und Verpackung
Der Versand erfolgt ab Niederlassung Baldham auf Gefahr des Käufers. Die Kosten einer etwaigen Rücksendung des Verpackungsmateriales gehen zu Lasten des Käufers.

§ 6 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug.

Bei Neukunden und Erstaufträgen wird per Vorauskasse berechnet.
Bei Zahlungsverzug werden bankübliche Zinsen berechnet.

§ 7 Mehrwertsteuer
Bei unseren Preisangaben wird die Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen.

§ 8 Bonität
Entstehen nach Bestätigung des Kaufabschlusses beim Verkäufer Zweifel hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Käufers, z.B. infolge ungünstiger Auskünfte, Klagen von dritter Seite o.ä., ist der Verkäufer berechtigt, entweder Vorauszahlung des Kaufpreises oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, oder von der bereits eingegangenen Lieferverpflichtung zurückzutreten.

§ 9 Beanstandungen
Handelsübliche oder geringe Material- und Farbabweichungen, sowie bei Sonderanfertigungen Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % sind zulässig. Mängelrügen können für erkennbare Mängel nur Berücksichtigung finden, wenn sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Die Regis-Organisation hat das Recht, die gelieferte Ware im Falle berechtigter Mängel entweder nachzubessern oder nachzuliefern. Kommt sie der Nachlieferungs- und Nachbesserungsmöglichkeit innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, kann der Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen. Für Transportverluste und -beschädigungen übernimmt die Regis-Organisation keine Haftung. Sollte im Einzelfall die Lieferung auf Gefahr des Verkäufers gesondert vereinbart werden, ist die Haftung der Regis-Organisation auf den Umfang der Haftung des von ihr beauftragten Transportunternehmens beschränkt. Im übrigen ist jegliche Haftung der Regis GmbH gegenüber dem Käufer auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, wenn und soweit der Schaden nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Regis-Organisation oder durch das Fehlen einer beim Kauf zugesicherten Eigenschaft verursacht ist.

§ 10 Ausfuhrverbot
Mit Rücksicht auf bestehende Verträge ist der Weiterverkauf ins Ausland nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Regis-Organisation gestattet.

§ 11 Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen der Regis-Organisation gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung (Bei Bezahlung durch Scheck bis zu dessen Einlösung) Eigentum der Regis-Organisation.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist der Sitz der Regis-Organisation in 85598 Baldham. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist das Amtsgericht Ebersberg.

§ 13 Nichtigkeit einzelner Klauseln
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Regis -Organisation, 85598 Baldham 09/2004


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